Praktische Ausbildung
Für jede Klasse ist eine allgemeine Grundausbildung notwendig. Wieviele
Übungsstunden der einzelne Fahrschüler benötigt , hängt von verschiedenen
Faktoren ab. Dies sind unter anderem das Alter des Fahrschülers, eventueller
Vorbesitz eines anderen Führerscheins, persönliche Fähigkeiten, Talent,
Einstellung zur Fahrschulausbildung u.ä. Im Durchschnitt muß man bei der
Klasse B mit 15 Übungsfahrten rechnen.
Nach Abschluß der Grundausbildung dürfen die besonderen Ausbildungsfahrten durchgeführt werden.
Dies sind:
Für Klasse B, A1 und A:
- 5 Überlandfahrten ( auf Bundes- bzw. Landstraßen)
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden mit Beleuchtung bei Dunkelheit oder Dämmerung
- 3 Überlandfahrten ( auf Bundes- bzw. Landstraßen)
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 1 Fahrstunden mit Beleuchtung bei Dunkelheit oder Dämmerung